Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 23. September 2026
Für Beratung, Bewerbungsbegleitung, Jobcoaching, Visa-Pakete und weitere Serviceleistungen der Nexstorya, Inh. Irina Quent.
nexstorya.de · welcome@nexstorya.de · Innstr. 69b, 94032 Passau
§1 · Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs- und Begleitungsleistungen der Nexstorya (Inh. Irina Quent, nachfolgend „Nexstorya" oder „wir") im Zusammenhang mit Beratung, Bewerbungsbegleitung, Jobcoaching, Visa-Paketen sowie sonstigen Serviceleistungen rund um Studium, Ausbildung und Aufenthalt in Deutschland.
(2) Nicht von diesen AGB umfasst sind die Arbeits- bzw. Mitarbeitervermittlung (d. h. die Vermittlung konkreter Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse) sowie Sprachkurse. Für diese Leistungen gelten jeweils gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(3) Nexstorya bietet Beratung und Unterstützung an, trifft jedoch keine Entscheidungen für Hochschulen, Behörden, Botschaften, Arbeitgeber oder sonstige Bildungseinrichtungen. Diese Entscheidungen obliegen ausschließlich den jeweiligen Dritten.
(4) Mit Buchung eines Pakets oder Abschluss eines individuellen Angebots erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Nexstorya ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§2 · Leistungsumfang und Sorgfaltsmaßstab
(1) Nexstorya erbringt ihre Beratungs- und Begleitungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen sowie aktueller Erfahrungswerte.
(2) Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweils gebuchten Paket bzw. individuellen Angebot. Nicht gebuchte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
(3) Sämtliche Empfehlungen, Einschätzungen und Ratschläge (z. B. zur Hochschulwahl, zu Erfolgschancen, Fristen oder zur Visastrategie) stellen unverbindliche Hinweise dar. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob er diesen folgt. Nexstorya übernimmt keine Haftung dafür, ob ein Ratschlag angenommen oder nicht angenommen wird.
(4) Eine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) wird nicht geschuldet und durch unsere Leistungen nicht ersetzt.
(5) Alle genannten Fristen, Bearbeitungszeiten und Termine sind Näherungswerte auf Basis von Erfahrungswerten. Sie stellen keine verbindliche Zusage dar, da ihre Einhaltung auch von Dritten (Hochschulen, Behörden, Botschaften, Arbeitgebern) abhängt.
§3 · Höhere Gewalt
(1) Verzögert sich eine Leistung von Nexstorya aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat — etwa Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Umstände (z. B. behördliche Verzögerungen, Streiks, Naturereignisse) — ruht die betroffene Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang des Hindernisses; die entsprechenden Fristen verlängern sich angemessen.
(2) Dauert eine solche Verzögerung länger als 6 Monate an, sind sowohl der Kunde als auch Nexstorya berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§4 · Vertragserfüllung bei Bewerbungsbegleitung und Jobcoaching
(1) Der Vertrag über eine Bewerbungsbegleitung (Studium oder Ausbildung) gilt mit Erhalt der ersten Zulassung bzw. des ersten verbindlichen Studien- oder Ausbildungsplatzangebots als vollständig erfüllt. „Erfüllt" bezieht sich hierbei auf die Zielerreichung und die Zahlungspflicht des Kunden — im gebuchten Paket enthaltene, noch nicht genutzte Leistungen (z. B. Beratungstermine nach §9) bleiben hiervon unberührt und verfallen nicht automatisch.
(2) Jobcoaching umfasst Beratung, Vorbereitung und Begleitung (z. B. Bewerbungsunterlagen, Interviewvorbereitung, Karrierestrategie), jedoch keine Arbeits- oder Mitarbeitervermittlung. Der Vertrag gilt mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Coaching-Leistungen als erfüllt; eine Vermittlung oder Zusage einer konkreten Arbeitsstelle ist nicht Vertragsgegenstand.
(3) Ein Anspruch auf die Erwirkung mehrerer Zusagen oder eine bestimmte Anzahl erfolgreicher Bewerbungen besteht nicht — auch dann nicht, wenn im gebuchten Paket eine Bewerbung an mehreren Hochschulen vorgesehen war.
(4) Sagt der Kunde eine erhaltene Zulassung, ein Vorstellungsgespräch oder ein Vertragsangebot aus eigenem Entschluss ab, liegt dies in seiner alleinigen Verantwortung. Der Vertrag gilt hierdurch weiterhin als erfüllt; ein Anspruch auf Fortsetzung, Nachbesserung oder Erstattung entsteht dadurch nicht.
§5 · Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen und Dokumente vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig sein E-Mail-Postfach sowie die vereinbarten Kommunikationskanäle zu prüfen, auf Anfragen von Nexstorya zeitnah zu reagieren und erbetene Rückmeldungen fristgerecht zu liefern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, von sich aus alle Informationen mitzuteilen, die für die Bewerbung, das Visumsverfahren oder das Jobcoaching relevant sein können — insbesondere, aber nicht abschließend, bestehende Schulden, laufende oder vergangene Haftstrafen, strafrechtliche Verfahren oder vergleichbare Umstände mit möglichen Auswirkungen auf eine Zulassung, ein Visum oder eine Anstellung.
Nexstorya ist nicht verpflichtet, aktiv nach Umständen zu fragen, die ihr nicht bekannt sind. Unterlässt der Kunde eine Mitteilung nach Abs. (3), haftet Nexstorya nicht für hieraus entstehende Nachteile, Verzögerungen oder Ablehnungen.
(4) Entsteht durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden ein Mehraufwand, oder müssen Arbeiten deshalb wiederholt werden, trägt der Kunde die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen bereits mitgeteilter Umstände (z. B. Kontaktdaten, Familienstand, Beschäftigungsverhältnis, laufende Verfahren) unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder unterlassene Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von Nexstorya.
§6 · Dokumente
(1) Der Kunde ist für die Echtheit und Richtigkeit seiner Unterlagen und Angaben verantwortlich.
(2) Nexstorya übernimmt keine Haftung für gefälschte Dokumente, unvollständige Angaben oder falsche Informationen des Kunden — einschließlich aller hieraus entstehenden Nachteile gegenüber Hochschulen, Behörden, Botschaften oder Arbeitgebern (z. B. Ablehnung, Verzögerung, straf- oder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen).
§7 · Kündigung bei fehlender Erreichbarkeit
(1) Reagiert der Kunde über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen trotz Erinnerung nicht auf Anfragen von Nexstorya oder ist anderweitig nicht erreichbar, ist Nexstorya berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
(2) Bleibt der Kunde länger als 6–8 Monate ohne Reaktion, hat Nexstorya Anspruch auf den vollständigen vereinbarten Gesamtpreis als pauschalierten Schadensersatz für bereits reservierte Kapazitäten und Personalaufwand — unabhängig vom tatsächlich erreichten Bearbeitungsstand.
(3) Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Nexstorya kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der Anspruch entsprechend.
(4) Grund für die Pauschale ist, dass Nexstorya für den Kunden bereits Kapazitäten und Mitarbeiter reserviert hat, die unabhängig vom Bearbeitungsfortschritt und der Reaktion des Kunden vergütet werden müssen.
§8 · Verschiebung und Abbruch durch den Kunden
(1) Befindet sich die Bearbeitung noch in einem nicht fortgeschrittenen Stadium, kann der Kunde deren Fortsetzung nach vorheriger Absprache mit Nexstorya verschieben (z. B. auf ein späteres Semester). Nexstorya friert das Angebot in diesem Fall ein.
(2) Für die Verschiebung wird eine Bearbeitungsgebühr von 250 € fällig.
(3) Mit der Verschiebung erhält der Kunde eine neue, von Nexstorya festgelegte Frist zur Fortsetzung. Verstreicht diese Frist ungenutzt, besteht kein Anspruch auf Erstattung; der Vertrag gilt als erfüllt.
(4) Ändert oder bricht der Kunde außerhalb der laufenden Bearbeitung gebuchte Leistungen oder Teilschritte ab, hat er Nexstorya alle bereits angefallenen Kosten zu ersetzen und Nexstorya von Verbindlichkeiten gegenüber beauftragten Dritten (z. B. Übersetzungsbüros) freizustellen.
§9 · Beratungstermine
(1) Termine werden individuell vereinbart und per E-Mail oder über die vereinbarten Kommunikationskanäle bestätigt.
(2) Eine Umbuchung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Umbuchungen oder Absagen kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 € anfallen.
(3) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin (No-Show) oder sagt er weniger als 24 Stunden vorher ab, gilt der Termin als wahrgenommen; er wird nicht erstattet und nicht kostenfrei nachgeholt.
(4) Bei einer Verspätung des Kunden von mehr als 15 Minuten ist Nexstorya berechtigt, den Termin als versäumt zu werten oder verkürzt durchzuführen.
(5) Im gebuchten Paket enthaltene, aber nicht genutzte Beratungstermine bleiben bis zu 6 Monate nach Vertragsschluss nutzbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Erhalt einer Zulassung oder ein sonstiger Erfolg im Sinne von §4 führt nicht automatisch zum Verfall bereits gebuchter, aber noch nicht genutzter Termine.
§10 · Visa-Services
(1) Nexstorya unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung des Visumantrags, insbesondere bei Dokumenten, Strategie und Terminvorbereitung.
(2) Nexstorya hat keinen Einfluss auf Entscheidungen der Botschaft, Bearbeitungszeiten, zusätzliche Dokumentenanforderungen oder gesetzliche Änderungen und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
§11 · Bewerbungspakete
(1) Nexstorya erstellt bzw. optimiert Bewerbungsunterlagen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen.
(2) Für Einstellungs- oder Zulassungsentscheidungen sowie für Rückmeldungen von Hochschulen oder Arbeitgebern übernimmt Nexstorya keine Verantwortung.
§12 · Haftung
(1) Die Haftung von Nexstorya ist — gleich aus welchem Rechtsgrund — auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit haftet Nexstorya auch für einfache Fahrlässigkeit.
(3) Bei der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Nexstorya der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(4) Nexstorya schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere besteht keine Garantie auf:
- Visumerteilung
- einen Arbeitsplatz oder Arbeitsvertrag
- eine Einladung zum Vorstellungsgespräch
- die Erteilung einer Blue Card
- Terminverfügbarkeit bei Botschaften
- eine bestimmte Bearbeitungsdauer
- Genehmigungen durch Behörden
(5) Eine Haftung ist zudem ausgeschlossen für Entscheidungen Dritter (Hochschulen, Behörden, Botschaften, Arbeitgeber), Verzögerungen, Gesetzesänderungen, technische Ausfälle sowie Ereignisse höherer Gewalt (siehe §3).
(6) Folgt der Kunde einer Empfehlung von Nexstorya nicht oder weicht er davon ab, entfällt jegliche Haftung von Nexstorya für hieraus entstehende Nachteile.
§13 · Verzug und Rücktrittsrecht des Kunden
(1) Befindet sich Nexstorya mit einer vereinbarten, verbindlichen Leistung in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag erst zurücktreten, nachdem er Nexstorya in Textform eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
(2) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzugs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Nexstorya.
§14 · Beauftragung Dritter und Vollmacht
(1) Nexstorya ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte (z. B. Übersetzungsbüros, Partneragenturen, freie Berater) zu beauftragen.
(2) Der Kunde erteilt Nexstorya die für die Vertragserfüllung erforderliche Vollmacht, um in seinem Namen mit Hochschulen, Behörden, Botschaften und Arbeitgebern zu kommunizieren und Unterlagen einzureichen. Eine gesonderte, schriftliche Vollmacht wird auf Anfrage bereitgestellt.
§15 · Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen — einschließlich Unterlagen, Beratungsinhalten und Kommunikation — sind ausschließlich für Nexstorya und den Kunden bestimmt. Beiden Parteien ist es untersagt, diese Informationen ohne vorherige Zustimmung in Textform der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. gegenüber Hochschulen, Behörden oder nach §14 beauftragten Dritten).
§16 · Geistiges Eigentum
Alle von Nexstorya erstellten Checklisten, Vorlagen, Strategien, Berechnungen, Bewerbungsunterlagen, Dokumente und Konzepte unterliegen dem Urheberrecht von Nexstorya. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von Nexstorya in Textform nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
§17 · Erweiterung des Leistungsumfangs
(1) Wird der Leistungsumfang nachträglich zeitlich, räumlich oder inhaltlich erweitert (z. B. zusätzliche Hochschulen, weiteres Land, verlängerte Betreuung), ist hierfür eine gesonderte Vergütung fällig.
(2) Für Zusatzleistungen im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrags gilt ein vergünstigter Tarif von 90 € pro Stunde.
§18 · Kommunikation
(1) Bearbeitungs- und Antwortzeiten von Nexstorya richten sich nach Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Bayern).
(2) Anfragen werden in der Regel innerhalb von 2 Werktagen beantwortet. Dies gilt entsprechend für die Rückmeldungen, die der Kunde nach §5 schuldet.
§19 · Zahlungsbedingungen
(1) Bei Buchung wird eine Anzahlung fällig, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt. Mit Zahlung der Anzahlung beauftragt der Kunde Nexstorya verbindlich mit dem Beginn der Bearbeitung.
(2) Es gilt grundsätzlich Vorkasse: Der vollständige Betrag ist vor Beginn bzw. vor Fortsetzung der jeweiligen Leistung zu zahlen. In begründeten Ausnahmefällen kann individuell eine Ratenzahlung vereinbart werden; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Raten gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan fristgerecht zu leisten.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Nicht bezahlte Leistungen — insbesondere Zusatzleistungen, Übersetzungen oder sonstige gesondert zu vergütende Leistungen — werden von Nexstorya nicht erbracht.
(5) Verzögert oder gefährdet eine ausstehende Zahlung den Bewerbungs-, Visums- oder Coachingprozess, ist Nexstorya berechtigt, die Bearbeitung ganz oder teilweise auszusetzen, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist.
Für Verzögerungen, Fristversäumnisse oder sonstige Nachteile, die durch eine ausstehende Zahlung des Kunden entstehen, übernimmt Nexstorya keine Haftung.
(6) Alle im jeweiligen Angebot genannten Preise sind Gesamt- bzw. Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), soweit nicht ausdrücklich als Nettopreis gekennzeichnet.
§20 · Eigenverantwortung des Kunden
Der Kunde bleibt jederzeit selbst für die Richtigkeit seiner Angaben, die fristgerechte Einreichung von Unterlagen sowie die Kommunikation mit Behörden verantwortlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§21 · Änderungen behördlicher Anforderungen
Behörden, Botschaften und Arbeitgeber können ihre Anforderungen jederzeit ändern. Nexstorya informiert nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass Anforderungen oder Verfahren während der Bearbeitung unverändert bleiben.
§22 · Datenschutz
Nexstorya verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie im Einklang mit der Datenschutzerklärung unter nexstorya.de/de/datenschutz.
§23 · Veröffentlichung, Berichterstattung & Bewertung
(1) Nexstorya berichtet im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Blog, Social Media, Referenzen) über ihre Arbeit und ihre Erfolge. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung und Veröffentlichung von Informationen über seinen Bewerbungs- bzw. Coachingprozess einverstanden. Diese Einwilligung ist Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Nexstorya.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Namen und identifizierende Angaben anonymisiert oder abgekürzt. Im Übrigen gilt hinsichtlich personenbezogener Daten die Datenschutzerklärung nach §22.
(2) Mit Erhalt einer Hochschulzulassung oder eines Ausbildungsplatzes sowie nach erfolgreichem Abschluss eines Jobcoachings verpflichtet sich der Kunde, sofern möglich, eine Bewertung über die Zusammenarbeit mit Nexstorya zu hinterlassen (z. B. auf Google, Trustpilot oder einer vergleichbaren Plattform).
§24 · Nutzerkonto (my.nexstorya.de)
(1) Kunden, die eine Beratungsleistung gebucht haben, können auf Wunsch Zugang zu unserem persönlichen Kundenbereich (my.nexstorya.de) erhalten. Der Zugang wird über einen personalisierten Einladungslink eingerichtet; die Registrierung setzt die ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB und zur Datenschutzerklärung in der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung voraus.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Passwort sowie gegebenenfalls den zweiten Faktor der Zwei-Faktor-Authentisierung) geheim zu halten und Nexstorya unverzüglich zu informieren, sobald der Verdacht besteht, dass Unbefugte Kenntnis davon erlangt haben.
(3) Der Kunde kann sein Nutzerkonto sowie alle zugehörigen personenbezogenen Daten jederzeit eigenständig über die Kontoeinstellungen löschen; aus Sicherheitsgründen ist hierfür die Bestätigung eines an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendeten Codes erforderlich. Die Löschung des Nutzerkontos berührt nicht den Bestand bereits geschlossener Verträge; ein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter oder bezahlter Leistungen ergibt sich aus der Kontolöschung nicht. Näheres zur Datenverarbeitung im Nutzerkonto regelt die Datenschutzerklärung des Kundenbereichs.
§25 · Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Nexstorya in Passau.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) Nexstorya behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
Nexstorya · Inh. Irina Quent · Innstr. 69b, 94032 Passau, Bayern · welcome@nexstorya.de · Stand 23. September 2026
